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Verein |
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Vorstand
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Der Vorstand besteht aus 1. und 2.
Vorsitzenden, dem Schatzmeister und vier weiteren Mitgliedern.
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Der Verein wird gerichtlich durch
den 1. und 2. Vorsitzenden gemeinsam vertreten. Außergerichtlich
wird der Verein durch ein Vorstandsmitglied vertreten.
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Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung
für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er
bleibt solange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Scheidet
ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode
aus, wählt die Mitgliederversammlung ein Ersatzmitglied
für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes.
- 1. Vorsitzender: Utta Enderlein
- 2. Vorsitzender: Ulrich Böttcher
- Schatzmeister : Matthias Stein
Mitgliedschaft
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Mitglied kann jede natürliche
oder juristische Person werden, die die in § 2
genannten Ziele unterstützt.
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Die Mitgliedschaft wird erworben
durch einen schriftlichen Antrag, über deren Annahme
der Vorstand entscheidet. Eine Mitgliedskarte wird ausgegeben.
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Der Austritt kann jederzeit erfolgen
und muss dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden.
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Die Mitgliederversammlung kann durch
mehrheitlichen Beschluss ein Mitglied, das die
Interessen des Vereins in grober Weise verletzt hat,
ausschließen.
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Die Mitgliederversammlung kann durch
mehrheitlichen Beschluss ein Mitglied, das seine
Mitgliedsbeiträge nachhaltig nicht begleicht, ausschließen.
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Höhe und Fälligkeit der
Mitgliedsbeiträge werden von der Mitgliederversammlung
festgesetzt.
Mitgliedsantrag
Habe Sie Interesse aktiv im Verein mitzuwirken?
Den Mitgliedsantrag finden Sie hier.
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