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Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus 1. und 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und vier weiteren Mitgliedern.
  2. Der Verein wird gerichtlich durch den 1. und 2. Vorsitzenden gemeinsam vertreten. Außergerichtlich wird der Verein durch ein Vorstandsmitglied vertreten.
  3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt solange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, wählt die Mitgliederversammlung ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes.
  • 1. Vorsitzender: Utta Enderlein
  • 2. Vorsitzender: Ulrich Böttcher
  • Schatzmeister : Matthias Stein

Mitgliedschaft

  1. Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die in § 2 genannten Ziele unterstützt.
  2. Die Mitgliedschaft wird erworben durch einen schriftlichen Antrag, über deren Annahme der Vorstand entscheidet. Eine Mitgliedskarte wird ausgegeben.
  3. Der Austritt kann jederzeit erfolgen und muss dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden.
  4. Die Mitgliederversammlung kann durch mehrheitlichen Beschluss ein Mitglied, das die Interessen des Vereins in grober Weise verletzt hat, ausschließen.
  5. Die Mitgliederversammlung kann durch mehrheitlichen Beschluss ein Mitglied, das seine Mitgliedsbeiträge nachhaltig nicht begleicht, ausschließen.
  6. Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

Mitgliedsantrag

Habe Sie Interesse aktiv im Verein mitzuwirken?

Den Mitgliedsantrag finden Sie hier.


 
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